Allgemeine Geschäftsbedingungen

Redaktionelle Bearbeitung, Lektorat, Korrektorat und Übersetzung

1. ALLGEMEINES

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen Friederike Moldenhauer (nachfolgend: "die Auftragnehmerin" und dem Kunden (nachfolgend: "der Auftraggeber").
Mit seiner Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch für etwaige Folgegeschäfte – an. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben widersprochen. Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Überlassung redaktioneller Bearbeitung, Korrektorat, Übersetzung oder Dienstleistung im PR-Bereich (nachfolgend: "das Werk") zu dem vertraglich vereinbarten Zweck.
 
2. ANGEBOTE, HONORARE, ZAHLUNGEN, AUSFALLHONORAR

Alle Angebote sind freibleibend. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Mehrkosten oder -aufwand durch Erweiterung oder Verschiebung des ursprünglichen Auftrages oder bei nachträglich abweichenden Wünschen vom Briefing, nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Texten, Informationen etc. erhöhen das Honorar entsprechend. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Materialkosten, technische Kosten, Frachtkosten, Reisekosten und Spesen) sind vom Auftraggeber gesondert zu tragen und nicht im Honorar enthalten. Bei umfangreichen Aufträgen behält sich die Auftragnehmerin vor, eine Anzahlung zu fordern. Wird ein Auftrag aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, kann sie ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen, ohne daß es eines Schadensnachweises bedarf. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertiggestellt, ohne daß dies die Lektorin zu vertreten hat, so steht ihr ohne Schadensnachweis das volle vereinbarte Honorar zu. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Forderungen gegen sie an Dritte abzutreten. Gegen Ansprüche der Auftragnehmerin kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 

3. EIGENTUMS-, URHEBER- UND NUTZUNGSRECHT, NUTZUNGSRECHTSVORBEHALT
Bei Übersetzungen ist die Auftragnehmerin die alleinige Inhaberin aller urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Werk. Dem Auftraggeber werden urheberrechtliche Nutzungsrechte ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und ist gesondert zu entgelten. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin dürfen diese Nutzungsrechte weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen werden. Im Zusammenhang mit jeglicher Veröffentlichung der nach dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin lektorierten oder übersetzten Texte ist die Auftragnehmerin als Lektorin bzw. Übersetzerin zu nennen. Jede Art von Vervielfältigung, Reproduktion, Veränderung, Bearbeitung, öffentlicher Wiedergabe, Umgestaltung zur Reproduktion auf andere Datenträger, Speicherung auf anderen Medien etc. bedarf, soweit sie nicht von der vertraglich vereinbarten Nutzung gedeckt ist, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin. Alle nach diesem Vertrag an den Auftraggeber zu übertragenden Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei der Auftragnehmerin. Jegliche vorherige Nutzung oder Weitergabe ist unzulässig. Für den Fall der vorherigen unzulässigen Übertragung an Dritte tritt der Auftraggeber bereits hiermit sämtliche Ansprüche gegen den Dritten an die Auftragnehmerin ab, die die Abtretung annimmt. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar des zweifachen vereinbarten Nutzungshonorars fällig.
 
 4. BELEGEXEMPLARE, EIGENWERBUNG, NENNUNG DER LEKTORIN/DER ÜBERSETZERIN
Von jeder Veröffentlichung wird der Auftraggeber der Auftragnehmerin mindestens ein Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zuschicken. Die Auftragnehmerin ist berechtigt das Werk, Belegexemplare oder Abzüge von diesem zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h. auch zu veröffentlichen oder/und als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Diese Rechte stehen der Auftragnehmerin nicht zu, sofern ihr dieses vom Auftraggeber vor Vertragsabschluß schriftlich untersagt wird. Die Auftragnehmerin hat Anspruch darauf, bei der redaktionellen Verwendung der Übersetzung als Urheber benannt zu werden.
 
5. Versand
Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung geht auf den Auftraggeber über, sobald das Werk an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Der Transport wird von der Auftragnehmerin nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten versichert. Beförderungsweg und Beförderungsmittel erfolgen, ohne ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers, nach Ermessen der Auftragnehmerin unter Ausschluss jeglicher Haftung für die billigste und schnellste Versendungsart.
 
6. UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT, MÄNGELHAFTUNG, VERJÄHRUNG

Die Auftragnehmerin erfüllt den Auftrag nach Anweisung des Auftraggebers. Mängelrügen müssen umgehend nach Erhalt des Werks schriftlich erfolgen. Nach Ablauf von sieben Werktagen gilt das Werk als vertragsgemäß abgenommen und die Mängelhaftung bei offensichtlichen Mängeln ist ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung beträgt 1 Jahr ab Lieferung. Die Beweislast dafür, daß es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Auftraggeber. Bei nachweislich fehlerhafter Leistung oder Lieferung leistet die Auftragnehmerin Nachbesserung oder Neuherstellung, wobei ihr durch den Auftraggeber die dafür erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren ist. Andernfalls ist die Auftragnehmerin von jeder Gewährleistungspflicht frei. Nur wenn die Nachbesserung oder Neuherstellung durch ihr Verschulden nicht in angemessener Zeit erfolgt oder endgültig fehlgeschlagen ist (grundsätzlich erst nach dem zweiten Versuch), hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag rückgängig zu machen, Herabsetzung des Preises oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz zu verlangen. Im letzteren Fall ist die Haftung wie in Ziffer 7 beschrieben begrenzt. In jedem Fall erlischt die Mängelhaftung, wenn der Auftraggeber oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an dem Werk vorgenommen hat.
 
7. HAFTUNG
Die Auftragnehmerin haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um die Haftung für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, Schadensersatzansprüche wegen Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Garantie. Außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung haftet die Auftragnehmerin nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden. Die Haftung der Auftragnehmerin ist in jedem Fall auf das vereinbarte Honorar begrenzt, das von dem Auftraggeber an die Auftragnehmerin zu zahlen ist. Von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen bleibt die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unberührt.
 
8. DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber wird darüber informiert, daß die Auftragnehmerin die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und speichert.
 
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin ist Hamburg, soweit der Auftraggeber ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.